
Politische Prozesse gegen Deutsche im kommunistischen Rumänien
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Mein Dank geht an Herrn Dr. Michael Kroner, dem Autor des Artikels
„Politische Prozesse gegen Deutsche im kommunistischen Rumänien“
und an den Südostdeutschen Kulturwerk - Verlag München für die Genehmigung, einen Auszug aus dem Buch
"Worte der Gefahr und Gefährdung" in meine Homepage zu stellen.
Der Auszug soll einen Einblick in die gefahrvollen 50er Jahre meiner und meiner
Freunde Jugend geben. Viele dieser angeführten Personen sind mir persönlich bekannt.
Man hat in deutschen Kreisen die Möglichkeit einer eigenständigen Entfaltung überschätzt und war in einigen Fällen auch
nicht vorsichtig genug. Vor allem hat man trotz gegenteiliger, offizieller Behauptungen zu wenig beachtet, dass ein
Erstarken der nationalen Minderheiten, sowohl mit der kommunistischen Diktatur als auch mit dem rumänischen Nationalismus
unvereinbar war. Es wurde nämlich seitens der kommunistischen Staatsführung alles dran gesetzt, um einen sogenannten
“nationalen Separatismus“ zu unterbinden, zugunsten einer “Verbrüderung aller Werktätigen“, was im Klartext
Romanisierung bedeutete. Als dann die Revolution von 1956 in Ungarn, in Sonderheit unter den Magyaren Siebenbürgens,
einen starken Widerhall fand, wurde der Repressivapparat wieder aktiv.
Da es den “typischen“ Klassenfeind vom Ende der 40er und Anfang der 50er Jahre nicht mehr gab, konstruierten die
rumänischen Machthaber ein anderes Feindbild. Man machte sogenannte “konterrevolutionäre“ und “reaktionäre Elemente“
ausfindig, die man beschuldigte, im Dienste oder unter dem Einfluss des “amerikanischen Imperialismus“ oder der
“revanchistischen“ Bundesrepublik Deutschland zu stehen. In den nun folgenden Prozessen ging es in Wirklichkeit darum,
durch Einschüchterung der Bevölkerung, einer ähnlichen Erhebung wie in Ungarn zuvorzukommen.
In dieses Umfeld sind die Einschüchterungsprozesse einzuordnen, die im Banat und in Siebenbürgen gegen Deutsche
angestrengt wurden. Am bekanntesten und wohl auch mit dem nachhaltigsten Widerhall waren mehrere Gruppenprozesse.
Sie sind bekannt als der “Schwarze-Kirche“ -Prozess, der “Prejba“- und “Sanktannensee“ -Prozess, der “Heltauer“-,
“Mühlbacher“-, der “Deutsch-Zeplinger“-, der “Schriftsteller“- und der Temesvarer “Weresch-Reb“ -Prozess.
Es ist anzunehmen, dass die Securitate Ende der 50er Jahre den Auftrag erhielt, den Wunsch nach größerer
Eigenständigkeit der nationalen Minderheiten exemplarisch zu drosseln. Da jedoch die Minderheiten feindliche
Offensive nicht zugegeben werden durfte, mussten regimefeindliche Vergehen und Verschwörungen magyarischen und
deutschen Kreisen untergeschoben werden. Unter der deutschen Bevölkerung suchte sich die Securitate gewisse Gruppen aus,
die durch kulturelle und kirchliche Betätigung hervorgetreten waren, ließ ihre Mitglieder verhaften und fabrizierte
durch Verhöre und Untersuchungen die für die Schau- und Einschüchterungsprozesse notwendigen “Beweise“. Dabei stand
von vornherein fest, was den Verhafteten zur Last zu legen war.
Für den “Schwarze-Kirche“-Prozess selektierte die Securitate 20 Personen aus drei verschiedenen Kreisen: aus dem Kreis
um den Stadtpfarrer von Kronstadt, Dr. Konrad Möckel, der in der Sakristei der Kirche “Jugendtreffen“ abgehalten hatte,
in denen literarisch-geschichtlich-ethische Themen behandelt worden waren, sowie aus den Freundeskreisen um Horst Depner
und Günter Volkmer in Kronstadt, die sich gelegentlich in deren Wohnungen zu Gesprächen getroffen hatten und sich
bemühten, das Zusammengehörigkeitsgefühl der sächsischen Jugendlichen der Zinnenstadt zu fördern. Politische,
geschweige denn umstürzlerische Absichten gegenüber dem Regime standen nicht in ihrem Blickfeld. Im Prozess,
in dem ihnen Verbindungen zu angeblichen westlichen Spionen, nationalsozialistische Denkungsart und andere
volksfeindliche “Verbrechen“ “nachgewiesen“ wurden, hieß es dann, sie hätten eine sächsisch- Nationalistisch
..subversive Organisation gegründet, um den Kommunismus zu stürzen. Am 20. November 1958 verkündete das
Klausenburger Militärgericht, das in Kronstadt tagte, die Urteile, u. zw. für Stadtpfarrer Konrad Möckel,
Horst Depner (Techniker),
Günter Volkmer (Student), Karl Denndörfer (Bankkaufmann) lebenslänglich, nachdem für sie die Todesstrafe beantragt
worden
war. Gebhard Gross (Student), Rainer Szegedi (Student), Günter Melchior (Techniker), Heinz Taute (Techniker),
Theodor Moldovan-Sponer (Student) erhielten lebenslänglich. Dr. Werner Theil (Angestellter der Kirche) 20,
Dipl. -Ing. Fritz Roth (Kirchenkurator) und Guido Fitz (Presbyter) je 15 Jahre, Hans Bordon (Student),
Oskar Kutzko (Angestellter) je 10 Jahre, für Peter Hönig (Angestellter), Kurt-Felix Schlattner (Student),
Emil Popescu-Krafft (Techniker), Dipl.-Phys. Maria-Luise Roth (Dozentin) und Herbert Roth (Journalist) je 8 Jahre
und für Gerd Pilder (Angestellter) 6 Jahre.
Im sogenannten “Prejba“ - und “Sanktannensee“ -Prozess wurden 9 Jugendliche verurteilt, die 1954 an einem Skiausflug
und Studententreffen in der Prejba-Hütte im Zibinsgebirge, 1954 und 1955 an sächsischen Jugendbegegnungen im Zeltlager
am Sanktannensee teilgenommen hatten. Obwohl sich einige der Angeklagten beim Prozess zum ersten Mal begegneten,
wertete der Staatsanwalt die Zusammenkünfte sowie die angeblichen Verbindungen zur “Schwarze-Kirche“-Gruppe als
gegen die kommunistische Ordnung gerichtete Unternehmungen. Das waren erfundene Straftaten, denn die Jugendlichen
hatten keine politischen Zielsetzungen, und durch das Singen bekannter Volkslieder, sowie durch die Verballhornungen
von Zitaten aus dem marxistischen Gedankengut anlässlich der Siegerehrung eines Skiwettkampfes hatten sie sicherlich
nicht das Regime gefährdet. Trotzdem hagelte es harte Strafen, einmal für die Zugehörigkeit zu den “subversiven“
Jugendgruppen und zweitens für die Nichtanzeige der “Schwarze-Kirche-Gruppe“: Werner Teutsch (Ingenieur, Kronstadt)
25 Jahre für die “Schwarze- Kirche“ -Verbindung und 20 Jahre für die Prejba- Teilnahme, Werner Knall (Pfarrvikar,
Kronstadt) 20 Jahre für Prejba und 10 Jahre für Schwarze Kirche, Günter Prall (Gymnasiallehrer, Hermannstadt)
20 Jahre für Prejba, Rolf Wagner (Techniker, Kronstadt) 8 Jahre für Schwarze Kirche, Christian Herzog
(Dipl.-Ing., Hermannstadt), Ditmar Schmidt (Dipl. -Ing., Kronstadt), Horst Zimmermann (Dipl. -Ing., Mühlbach)
je 8 Jahre für Prejba, Erich Bergel (zu jenem Zeitpunkt Dirigent des Sinfonieorchesters Klausenburg) 7 Jahre für
Sanktannensee, Klaus Knall (Student, Kronstadt) 6 Jahre für Sanktannensee.
Beim Schriftstellerprozess wurde seitens der Securitate eine Zusammenkunft im Hause der Dichterin Astrid
Connerth-Wiesenmayer, zu der mehrere Schriftsteller und namhafte Intellektuelle geladen worden waren, als
staatsfeindliche “Verschwörung“ der Literaten ausgelegt. Weniger bekannt, aber nicht weniger willkürlich gestaltete
sich das Verfahren gegen 13 Sachsen aus Deutsch-Zepling und Sächsisch-Reen. Die von Pfarrer Hans Kirschlager in
Deutsch-Zepling gegründete Blaskapelle wurde als regimefeindliche, nationalistische, subversive Organisation, mit
Verbindungen zur Bundesrepublik und zur Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland “enttarnt“. Der
Hauptangeklagte Kirschlager wurde zu 25, Andreas Schmidt zu 20, Johann Adami und Matthias Schuller zu je 18, Johann
Scheerer, Kurt Filip und Erwin Schuller zu je 15, Johann Schmidt, Johann Keintzel, Thomas Göttfert und Bubi Baki zu
je 12 und Johann Huprich zu 8 Jahren Haft verurteilt.
Der “Heltauer Gruppe“ gehörten Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren an, die sich als “Siebenbürgische
Einheitspartei“ bezeichneten. In schwärmerisch-naiver Weise setzten sie sich zur Aufgabe, dahin zu wirken, dass den
Siebenbürger Sachsen eine autonome Region zugestanden werde, ähnlich jener der Magyaren in Siebenbürgen. Bei Hausdurchsuchungen fand die Securitate als “belastendes“ Material eine Mitgliedsliste, ein Seitengewehr aus dem Ersten Weltkrieg und einen abgesägten Gewehrlauf. Obwohl die Jugendlichen keinerlei konkrete Vorstellungen hatten, wie ihr Ziel zu erreichen sei, hieß es in der Anklage, sie hätten mit Hilfe und unter der Oberhoheit der Bundesrepublik durch bewaffneten Aufstand ein autonomes Siebenbürgen mit sächsischer Führung errichten wollen. Während der Verhöre wurden sie grausam gefoltert und bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen, so dass sie vor dem Militärgericht in Kronstadt am 28. August 1959 nach einer gut einstudierten Regie all das gestanden, dessen man sie beschuldigte. Entsprechend den schwerwiegenden Anklagepunkten wurden durchwegs hohe Strafen verhängt: Thomas Gräf 25, Arnold Jeremia 20, Günther Jeremia, Günther Schenker, Rudolf Glatzer je 18, Adolf Müller, Hans Schuster, Michael Ganesch je 16, Horst Jeremia, Gerhard Schoger, Helmut Keul, Kurt Rottmann je 15 und Dieter Platz 6 Jahre.
dass man sogar fünf miteinander befreundete Mühlbacher Schüler - Walter Luister, Friedemann Schemmel, Gusti Herczeg,
Gerhard Binder, Ion Iordan — wegen einiger bedenklicher Fragen und Äußerungen gegenüber dem Regime während des
Unterrichts als “gefährliche“ Gegner der sozialistischen Gesellschaft zu hohen Haftstrafen verurteilte, zeugt ein
übriges Mal davon, dass es sich um Willkürverfahren handelte mit dem Ziel, die sächsische Bevölkerung einzuschüchtern.
Diese Strategie wird auch daraus ersichtlich, dass diese Prozesse auf alle siebenbürgisch-sächsischen Siedlungsgebiete
verteilt waren. In Bistritz bot die Hochzeit von Pfarrer Dieter Hermannstädter Anlass, um zuzuschlagen. In diesem Fall
wurden die Verbindungen der Angeklagten zu dem gebürtigen Siebenbürger Sachsen, Dipl. -Ing. Bert Peuker, der in der
Bundesrepublik Deutschland lebte und sich Anfang der 60er Jahre während eines Urlaubs und einer Geschäftsreise in
Rumänien mit ehemaligen Schulfreunden getroffen hatte (u.a. als Hochzeitsgast von Dieter Hermannstädter), zur
Spionagetätigkeit umgedeutet. Davon betroffen waren Joachim Fabritius, Friedrich Walter Roth (Kronstadt), das Ehepaar
Nikolaus und Edith Reiter (Bukarest) und die Pfarrer Dieter Hermannstädter (Bistritz) und Georg Felmer (Sankt Georgen),
die 1961 mit Strafen zwischen 10 und 15 Jahren bedacht wurden.
Ein Abschreckungsprozess ohne fundierte Begründung wurde gegen vier Repser Sachsen in die Wege geleitet. Helmut Artz,
Hans Hommen, Reinhold Lahni, Rudolf Lutz standen am 26. August 1960 vor dem Kriegsgericht in Kronstadt, das sie wegen
“Aufwiegelung gegen die soziale Ordnung“ zu Gefängnisstrafen von 10 Jahren aufwärts verurteilte.
Die Banater Schwaben sind von den Einschüchterungsprozessen Ende der fünfziger und Anfang der sechziger
Jahre nicht in solchen Maß betroffen worden wie die Siebenbürger Sachsen. Doch fand auch in Temesvar
zwischen dem 25. und 28. Januar 1961 ein Prozess vor dem Militärgericht statt, in dem 14 banat-schwäbische
Intellektuelle, bekannt als Gruppe ‘Reb-Weresch“, als “Volks- und Staatsfeinde“ angeklagt wurden. Die von der
Anklage geforderten Geständnisse wurden durch Folterungen, Drohungen und Unterstellungen von den Angeklagten
oder den Zeugen erpresst. Auf diese Weise trug man “Material“ für den “Nachweis“ einer staatsfeindlichen
Verschwörung zusammen, und den Angeklagten wurde Agitation gegen das politische System, Untergrabung der
sozialen Ordnung, Spionage für den Vatikan und die Bundesrepublik zur Last gelegt. Auch dieser Prozess war
eine Farce und hatte bloß den Zweck, den schon vorher festgelegten Urteilen ein “legales‘ Gewand zu geben.
Die Strafen lauteten: Dr. Hans Reb 18, Dr. Hans Weresch 16, Joseph Pilz und Hans Reeb jun. je 10, Emmerich
Ludwig 8 und Robert Podratzky 4 Jahre Zuchthaus wegen Landesverrats, Joseph Schmidt 12, Matthias Götz und
Dr. Peter Geiß 10, Dr. Hans Meyer 8, Nikolaus Schmidt 6 Jahre Zwangsarbeit wegen Aufwiegelung gegen und Bedrohung
der gesellschaftlichen Ordnung, Gerhard Reeb 4, Werner Hoffmann und Irmgard Pilz je 1 Jahr Haft aufgrund
unterlassener Anzeige gegen die mit ihnen verwandten Hauptangeklagten.
Wegen ihrer Bestrebungen, für die weit gehend magyarisierten Schwaben im Sathmargebiet deutsche Schulen zu
errichten, wurden der siebenbürgisch sächsische Lehrer Johann Seiler und der Hermannstädter Arzt Dr. Egon Gundhardt
am 19. November 1959 in einem gemeinsamen Verfahren von dem Militärgericht in Baia Mare zu 4 bzw. 8 Jahren Haft
verurteilt. In der Urteilsbegründung wurden natürlich nicht die wahren Gründe angeführt, sondern an den Haaren
herbeigezogene “Vergehen“, wie Verunglimpfung der rumänisch-sowjetischen Beziehungen, Schädigung der rumänischen
Wirtschaft. Außer diesen Gruppenprozessen, die jeweils als Verfahren gegen konterrevolutionäre “Verschwörungen“
durchgeführt wurden, kam es zu weiteren Verhaftungen, und es fanden viele Prozesse statt, die gegen Einzelpersonen
gerichtet waren — wegen angeblicher Umtriebe gegen das volksdemokratische Regime, Spionagetätigkeit u.a. Die Zahl
der Betroffenen ist nicht bekannt. Zu ihnen gehörten prominente Persönlichkeiten des siebenbürgisch sächsischen
Kulturlebens wie der Literatur- und Kunsthistoriker Harald Krasser (zum Zeitpunkt der Verhaftung Professor an der
Universität Klausenburg), der Volkskundler Misch Orend, der Dichter Erwin Neustädter, die Germanistin Hermine
Puder-Klein, Bankdirektor Gustav Adolf Klein, Pfarrer Carl Alfred Csallner, der Student und spätere Pfarrer
Eginald Schlattner, der Student und Lyriker Georg Hoprich. Unter den Inhaftierten wurden mir außer den oben
genannten noch 20 Personen gemeldet - befanden sich aber auch Bauern, Arbeiter und Vertreter anderer Berufsgruppen.
Die meisten der Häftlinge haben trotz der unmenschlichen Zustände in den Vollzugsanstalten überlebt, ohne
Schaden — gesundheitlicher, familiärer, beruflicher oder anderer Art — ist aber niemand davongekommen. Zum Glück
sind sie fast alle vor Ablauf der ihnen zudiktierten Haftzeit aufgrund spezieller Amnestien oder der Generalamnestie
von 1964 entlassen worden. Einige der Inhaftierten wurden nachher rehabilitiert, wie die Angeklagten des
Schriftstellerprozesses und einige Verurteilte des “Reb-Weresch“ -Prozesses von Temesvar.
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